Angelregeln in der Amenity Usedlost v Marinkách
Das Angeln in der Amenity Usedlost v Marinkách ist ausschließlich Übernachtungsgästen mit einer gültigen Angelerlaubnis gestattet. Die Angelerlaubnis kann während der Buchung im Bereich der Zusatzleistungen (Extras) erworben werden. Wir bitten alle Gäste, sich vor Beginn des Angelns mit den Regeln vertraut zu machen und die Grundsätze eines schonenden Umgangs mit den Fischen, eines rücksichtsvollen Verhaltens auf dem Gelände und des Schutzes der örtlichen Natur einzuhalten.
Die Angelerlaubnis kann während der Buchung erworben werden.
Tageskarte
24 Stunden, gültig von 00:01 bis 23:59 Uhr
400 CZK
Dreitagekarte
900 CZK
Wochenkarte
1.500 CZK
Jihočeské rybníky s.r.o.
Ratajova 1113/8
148 00 Prag 4
Unternehmens-ID: 17529115
Petri Heil!
Angelerlaubnis
Das Angeln ist nur nach dem Erwerb der entsprechenden Angelerlaubnis gestattet. Die Angelerlaubnis muss während der Buchung erworben werden.
Angelerlaubnis pro Person
Jeder Angler muss über eine gültige Angelerlaubnis verfügen. Die Mitarbeiter des Anwesens sind zur Kontrolle der Angelerlaubnisse berechtigt. Der Angler ist verpflichtet, die gültige Angelerlaubnis auf Verlangen vorzuzeigen.
Staatlicher Fischereischein
Das Angeln erfolgt im Rahmen einer Teichwirtschaft. Daher ist kein staatlicher Fischereischein erforderlich.
Anzahl der Angelruten
Das Angeln ist ausschließlich mit einer Angelrute gestattet. Jeder Angler darf gleichzeitig mit maximal zwei Angelruten angeln.
Zugelassene Teiche
Das Angeln ist ausschließlich im oberen und größten Teich mit dem schwimmenden Haus sowie im Teich mit der Halbinsel gestattet. Bei den übrigen Teichen handelt es sich um Zucht- oder Badeteiche, in denen das Angeln verboten ist.
Zugelassene Angelmethoden
Zugelassen sind das Grundangeln und das Posenangeln. Spinnfischen sowie das Angeln mit lebenden oder toten Köderfischen sind verboten. Der Angler muss sich bei den Angelruten aufhalten oder einen Funkempfänger mit Bissanzeigern verwenden.
Angelprinzip
Es gilt ausschließlich das Prinzip „Fangen und Freilassen“.
Vorgeschriebene Ausrüstung
Der Angler muss einen Kescher, einen Hakenlöser und eine Abhakmatte mit sich führen. Bei der Entfernung des Hakens empfehlen wir die Verwendung eines Desinfektionsmittels.
Zurücksetzen der Fische
Der Fang muss unverzüglich und schonend ins Wasser zurückgesetzt werden. Es ist verboten, Fische aus größerer Höhe ins Wasser zu werfen.
Fotografieren und Vermessen der Fische
Das Fotografieren und Vermessen der Fische ist ausschließlich auf einer feuchten Abhakmatte oder direkt im Wasser gestattet.
Anfüttern
Das Anfüttern ist gestattet. Das Anfüttern mit ungekochten Partikeln, insbesondere mit Mais und Erbsen, ist verboten.
Jeder Besucher ist verpflichtet, für Ordnung zu sorgen, andere Personen nicht durch sein Verhalten zu stören und den Angelplatz sowie dessen Umgebung nach Beendigung des Angelns vollständig sauber zu hinterlassen.
Sie befinden sich auf dem Gelände des Anwesens. Seien Sie bei der Bewegung auf dem Gelände besonders vorsichtig. Das Betreten und die Bewegung auf dem Gelände erfolgen auf eigene Gefahr. Auf dem Gelände können sich Tiere der Übernachtungsgäste frei bewegen. Die jeweiligen Gäste haften in vollem Umfang für Schäden, die durch ihre Tiere verursacht werden.
Lassen Sie weder Angelruten noch Futtermittel unbeaufsichtigt.
Es ist verboten, die örtliche Flora und Fauna in irgendeiner Weise zu beschädigen. Der Aufenthalt ist ausschließlich in den ausgewiesenen Erholungs- und Angelbereichen gestattet.